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Prüfung 2: 2023-07-01, IT Hotel Schreier
Prüfung 1: 2022-01-25, IT Hotel Schreier
Veröffentlicht: 2022-01-25, IT Hotel Schreier

Kombinationsimpressum (Anbieterkennzeichnung) aus Telemediengesetz (TMG), Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) und Informationen gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) basierend auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG Amtsblatt der EU2006, L376/36 „DRLR“)

Informationen gemäß § 2 Absatz 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Herausgeber & Dienstanbieter

Hotel-Garni „Hotel Schreier am See”
Elisabeth Schreier

Färbergasse 2
88131 Lindau
Deutschland

USt.-IdNr. DE 813607364

Tel: +49 151-70 89 22 45


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Markenschutz

Jedes hier genannte Firmen- oder Markenzeichen ist Eigentum der jeweiligen Firma. Die Nennung von Marken, Namen und Preisen geschieht zu rein informativen Zwecken.

Merkmale der Dienstleistung


Beherbergungsbetrieb, Hotel, Bed and breakfast. Der genaue Umfang der Dienstleitungen ergibt sich aus den aktuellen Informationen dieser Website.

Hinweis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

 

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AGB Gastaufnahmebedingungen vom Hotel" Apartment Hotel Schreier am See", Elisabeth Schreier, Färbergasse 2, 88131 Lindau.

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb – nachstehend „BHB“ abgekürzt - zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (entsprechend Ziff. 2.2) bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote des Buchungssystems mews kann ausschließlich auf elektronischem Weg durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.

2. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
2.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
2.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen. Komfort und Ausstattung des BHB und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des BHB, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des BHB, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.
2.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
2.4. Die Zimmer stehen dem Gast zur Verfügung, der die Buchung getätigt hat, außer andere Gastnamen werden mit Vor- und Nachname vorab dem Hotel mitgeteilt.

3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Gesamtsumme der Übernachtung muss VOR Anreise per Überweisung oder Abbuchung der Kreditkarte (Auswahl bei Buchung) vorgenommen sein. Zusatzleistungen können vor Ort mit EC-Karte, Kreditkarte oder in Bar spätestens bei Abreise beglichen werden. Auf Wunsch können auch die Zusatzleistungen vorab mit Überweisung bereits bezahlt werden. Bei Nicht-Einhaltung der Bedingung hält sich das Hotel vor die Buchung kurzfristig zu stornieren.
3.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Die Buchungssumme muss vorab geleistet werden. Zusatzleistungen können vor Ort bei Abreise/Anreise gezahlt werden. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich (Ausnahme bilden KÜs bei Geschäftskunden nach Absprache mit dem BHB).

3.3. Gutscheine und Mailings Gutscheine und Mailings, die vom Hotel versendet wurden, sind wie auf den Gutscheinen beschrieben im Hotel verrechenbar. Für Gutscheine ist generell keine Barauszahlung möglich. Gutscheine sind max. 2 Jahre gültig, oder wie vom Hotel aufgelistet.


4. Rücktritt und Nichtanreise

4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 100 %.
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den BHB direkt und in schriftlicher Form zu richten. Stornierungen über eine örtliche Tourist-Information oder telefonisch sind nicht möglich. Stornierungen über Drittanbieter (Booking.com) müssen über deren Plattformen schriftlich eingereicht werden. Es gelten die Stornokosten/Richtlinien wie dort in den Verträgen beschrieben.
4.8. CORONA Erkrankungen o.ä. plötzliche Erkrankungen seitens des Gastes sind kein Grund für eine kostenfreie kurzfristige Stornierung nach der Stornierungsfrist.

5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
5.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
5.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
5.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
5.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 5 entsprechend.
5.7.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht
werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.4 vorliegt. 5.8. Haftung des Gastes (Brandmeldeanlage) Wir sind ein Nichtraucher-Hotel. Rauchen ist nur auf den Balkonen und Terrassen im Außenbereich erlaubt. Kochen ist nur in der dafür vorgesehenen Küchenreihe erlaubt und es wird empfohlen ein Fenster zu öffnen und übermäßige Rauchbildung zu vermeiden. Auch muss der Toaster und die Mikrowelle sachgemäß gebraucht werden und nur zum vorgesehenen Zweck. Alle Zimmer sind mit aktivierten/scharfgestellten Rauchmeldern versehen. Bei Auslösen der Brandmeldeanlage wird sofort die Feuerwehr alarmiert, die in wenigen Minuten vor Ort ist. Ein Abstellen ist nur von seitens der Feuerwehr  möglich. Fehlalarme kosten derzeit ca. 700 EUR (Preise ohne Gewähr) und werden bei Selbstverschulden des Gastes in Rechnung gestellt. Das Hotel übernimmt hierfür keine Haftung. 5.9. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Natürlich können Sie sich aber gerne nach der Zimmerräumung noch Gepäck bei uns im Hotel abstellen. Der Parkplatz ist bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.

6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder Garagenplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels. Der Stellplatz ist ein privater Parkplatz aber kein Eigentum des Hotels. 6.5. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6.6. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Verjährung
7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem halben Jahr.
7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2. Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
8.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.